Was darf man fotografieren, welche Bilder darf man veröffentlichen, was ist verboten? Bereits in einem einzelnen Beitrag habe ich darüber berichtet, dass Fotos von manchen Gebäuden veröffentlicht werden dürfen, von anderen wieder nicht. Die Gesetze darüber sind in den EU-Ländern unterschiedlich geregelt.
Im deutschen Urheberrecht steht, das Bilder von Werken(n), die sich bleibend auf öffentlichen Wegen, Straßen oder Plätzen befinden, verbreitet werden dürfen.
In anderen Ländern, z. B. in Frankreich ist dieses Recht eingeschränkt.
Am 9. Juli wurde nun in Straßburg vom EU-Parlament eine europäische Einschränkung der Panoramafreiheit mit großer Mehrheit abgelehnt.
Bürgerinnen und Bürger können in den meisten Ländern weiterhin unbesorgt Selfies posten und sich berühmte Bauwerke in Wikipedia ansehen,
so die Berichterstatterin des Parlaments Julia Reda.
In Deutschland dürfen auch weiterhin Aufnahmen von öffentlichen Gebäuden und Kunstwerken auch für kommerzielle Produkte erstellt werden.
Aber Achtung: In Frankreich, Italien, Belgien, Luxemburg und Griechenland gelten andere Gesetze, da es in diesen Ländern keine Panoramafreiheit gibt.
Du willst mehr zu diesem Thema wissen? Ein vollständiges Statement finden Sie auf der Seite von Julia Reda. Zum Artikel